Die Abklärung von Allergien gehört zu einem integrierten Bestandteil der dermatologischen Ausbildung und Tätigkeit. Grund dafür ist, dass die Haut als Immunorgan häufig Schauplatz entsprechender Reaktionen ist. So spannt sich der Bogen von der Kontaktallergie über die Inhalationsallergie als Teilbild des Atopischen Formenkreises (Neurodermitis) bis hin zur Nahrungsmittel- und Medikamentenunverträglichkeit.

Dementsprechend gehören die allergologische Abklärung und die Behandlung entsprechender Beschwerden zum Tätigkeitsspektrum eines Hautarztes.